Gemeinschaftsstunden

Verpflichtung zur Gemeinschaftsarbeit

Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, jährlich 15 Gemeinschaftsstunden zu leisten. Zusätzlich sind 3 Stunden für die Teilnahme an Gartenfesten vorgesehen.  Diese Regelung dient der Pflege und dem Erhalt unserer Anlage und fördert das gemeinschaftliche Miteinander. Gemeinschaftsstunden dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nur von den Garten Mitgliedern selbst geleistet werden.

Termine und Organisation

Die Termine für die Gemeinschaftsstunden werden frühzeitig bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass bei schlechtem Wetter keine Gemeinschaftsstunden stattfinden. Informieren Sie sich regelmäßig über anstehende Termine und mögliche Änderungen (Termine & Events).

Ersatzleistungen

Nicht geleistete Gemeinschaftsstunden werden mit einer Ersatzleistung berechnet. Der aktuelle Satz beträgt 25 € pro nicht geleisteter Stunde. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle Mitglieder ihren Beitrag zum Vereinsleben leisten.

Einzelarbeit

Für die Vereinbarung von Einzelarbeitsstunden außerhalb der regulären Termine wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständigen Obleute. Einzelarbeit ist nur nach vorheriger Absprache möglich und muss vom Vorstand oder Obmann genehmigt werden.

Bitte beachten Sie, dass nicht abgestimmte Arbeiten nicht angerechnet werden können. Ziel ist es, die Gemeinschaftsarbeit sinnvoll zu koordinieren und Doppelarbeit zu vermeiden.