
Gemeinschaftsstunden
Verpflichtung zur Gemeinschaftsarbeit
Die gemeinschaftlichen Arbeitseinsätze betreffen alle Kleingartenpächter des Vereins und finden ausschließlich auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen des Vereinsgeländes statt.
Sofern keine genehmigte Ausnahme vorliegt, sind sämtliche Pächter verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgelegte Anzahl an Arbeitsstunden zu leisten. Die Gemeinschaftsarbeit dient der Pflege, Instandhaltung, Veränderung sowie der Errichtung gemeinschaftlicher Anlagen gemäß der geltenden Gartenordnung.
Der Vorstand ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Aufgaben individuelle Regelungen zu treffen.
Jeder Pächter hat pro Kalenderjahr 15 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Zusätzlich sind 3 Stunden für die Mithilfe bei Vereins- und Gartenfesten vorgesehen (z. B. Auf- und Abbau, Grilldienst, Ausschank usw.).
Termine und Organisation
Die Termine für die Gemeinschaftsarbeit werden per Aushang sowie auf der Internetseite des Vereins bekannt gegeben. Bei schlechter Witterung finden keine Arbeitseinsätze statt. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über anstehende Termine und mögliche Änderungen.
Der Arbeitsbeginn ist um 10:00 Uhr. Pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Bitte melden Sie sich zu Beginn bei den zuständigen Obleuten an. Die Aufgabenverteilung erfolgt unmittelbar zu Arbeitsbeginn.
Verspätetes Erscheinen kann dazu führen, dass die Arbeitsstunden nicht anerkannt werden. In diesem Fall müssen die Stunden an einem anderen Termin nachgeholt werden. Das Arbeitsende ist um 13:00 Uhr.
Stellen Sie sicher, dass Ihre geleisteten Arbeitsstunden von den Obleuten gegengezeichnet werden. Nicht gegengezeichnete Stunden können nicht anerkannt werden.
Einzelarbeit
Für die Vereinbarung von Einzelarbeitsstunden außerhalb der regulären Termine wenden Sie sich bitte frühzeitig an die zuständigen Obleute. Einzelarbeit ist ausschließlich nach vorheriger Absprache zulässig und bedarf der Genehmigung durch den Vorstand oder den zuständigen Obleuten.
Bitte beachten Sie, dass nicht abgestimmte Arbeiten nicht angerechnet werden können.
Feste Arbeitspakete
Es besteht zudem die Möglichkeit, ein festes Arbeitspaket zu übernehmen (z. B. regelmäßiges Sammeln von Müll in der Gartenanlage). Für diese Tätigkeiten gibt es keine festen Termine, diese Aufgaben erfolgen kontinuierlich über die gesamte Gartensaison.
Hier wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung erwartet, da diese Arbeiten über die regulären Gemeinschaftsstunden hinausgehen. Bitte sprechen Sie auch hierzu die zuständigen Obleute an.
Schäden und Haftung
Beschädigungen an vereinseigenen Arbeitsmitteln müssen den Obleuten unverzüglich gemeldet werden. Der Nutzer haftet grundsätzlich nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Sachschäden. In diesen Fällen sind die entstandenen Schäden vom Verursacher zu ersetzen.
Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden an privaten Arbeitsmitteln von Vereinsmitgliedern, die im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit entstehen.
Ersatzleistungen
Nicht geleistete Gemeinschaftsstunden werden durch eine Ersatzleistung abgegolten. Der derzeit gültige Satz beträgt 25 € pro nicht geleisteter Stunde. Diese Regelung dient der fairen Lastenverteilung und der Sicherstellung des gemeinschaftlichen Engagements aller Mitglieder.
Zu guter Letzt
Für alle Angelegenheiten oder Streitfälle, die in dieser Vereinbarung nicht explizit geregelt sind, liegt die Entscheidungshoheit beim Vorstand.
