
Neuigkeiten
02.07.26 Regelung zur Ein- und Ausfahrt in die Gartenanlage
Beschluss der Vorstandssitzung vom 23.05.2026
Für das Ein- und Ausfahren in die Gartenanlage gelten ab sofort verbindlich folgende Regeln:
1. Einfahrtzeiten
- Montag – Freitag: 8:00 – 20:00 Uhr
- Samstag: 8:00 – 16:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: keine Ein- und Ausfahrt
2. Zweck der Einfahrt
- Einfahren ausschließlich zum Be- und Entladen
- Kein Parken auf dem Vereinsgelände
3. Abstimmung mit dem Vorstand – Pflicht
Jede Ein- und Ausfahrt ist vorab mit dem Vorstand abzustimmen – auch bei geöffnetem Schloss.
- Anmeldung mindestens 2 Tage im Voraus
- Der Vorstand kann im Einzelfall jederzeit Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen.
- Eine kurze Nachricht per WhatsApp genügt i.d.R.
4. Wichtiger Hinweis
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Spontane Öffnungen nach dem Motto „Ich steh hier, mach mal auf!“ sind nicht möglich. Bitte plant eure Zufahrt rechtzeitig und meldet euch fristgerecht an.
Wir danken für euer Verständnis und eure Mithilfe.
Euer Vorstand
02.07.26 Strom in der Anlage – Verbindliche Regeln zum Brandschutz
Wichtigste Punkte auf einen Blick
- Pro Garten maximal 14 A (bei 230 V rund 3 kW).
- Keine Durchlauferhitzer und keine anderen Hochstromverbraucher anschließen.
- Die zulässige Stromlast der Anlage darf nicht überschritten werden.
Grund: Bei Überlast droht Brandgefahr in der gesamten Anlage – nicht nur in der eigenen Laube. Außerdem werden Geräte beschädigt.
1. Was gilt
- Höchstens 14 A pro Garten (das sind bei 230 V etwa 3 kW).
- Verboten: Durchlauferhitzer sowie andere Geräte mit hoher Stromaufnahme (z. B. Heizlüfter, Elektroheizungen, Elektroboiler, Schweißgeräte).
- Keine dauerhaft laufenden Hochstromverbraucher.
2. Warum – so entsteht die Gefahr
Die Stromleitung läuft von Laube zu Laube und ist in jedem Garten in einem Klemmkasten aufgelegt – dort sind die Drähte verschraubt. Diese Verschraubungen sind bereits älter.
- An einer alten, lockeren Schraubverbindung kommt der Strom nur schwer durch. Diese Stelle wirkt dann wie eine kleine Heizung.
- Je mehr Strom fließt, desto heißer wird sie – bis zu mehreren hundert Grad. Das kann einen Brand auslösen.
- Wichtig: Der Brand entsteht dort, wo die schlechte Verbindung sitzt. Das kann der Klemmkasten im Nachbargarten sein, nicht der eigene. Wer zu viel Strom zieht, gefährdet also auch die anderen.
- Normale Sicherungen erkennen diese langsame Überhitzung meist nicht und schalten nicht ab.
3. Spannung sinkt – Geräte in Gefahr
Bei hoher Last wurde in der Anlage bereits gemessen, dass die Spannung auf etwa 190 V absinkt (normal sind rund 230 V). Eine zu niedrige Spannung kann angeschlossene Geräte beschädigen.
4. Der Teufelskreis – warum es sich selbst verschlimmert
Viele Geräte (Pumpen, Kühlschränke, Motoren, Ladegeräte, Elektronik) brauchen eine feste Leistung. Sinkt die Spannung, holen sie sich diese Leistung über mehr Strom.
Merksatz: Leistung = Spannung × Strom. Geht die Spannung runter, muss der Strom rauf.
Spannung runter → Strom rauf → mehr Last auf der Leitung → die alten Klemmstellen werden noch heißer → Brandgefahr steigt.
Zahlenbeispiel: Sinkt die Spannung um 10 %, steigt der Strom um rund 11 % – bei gleichbleibender Geräteleistung.
Euer Vorstand
02.07.26 Müll in der Anlage – Verbindliche Regeln
Wichtigste Punkte auf einen Blick
- Grillmüll und jeglicher eigener Müll: mit nach Hause nehmen.
- Die Mülleimer der Anlage sind nur für Kleinabfälle der Allgemeinheit (z. B. Hundekotbeutel) – nicht für Grill- oder Hausmüll.
- Kein Abstellen von Müll in der Anlage und kein Entsorgen im Grünstreifen rund um die Anlage.
Wer erwischt wird, erhält eine Abmahnung und muss den Müll selbst ordnungsgemäß entsorgen.
1. Was wiederholt beobachtet wurde
- Nach dem Grillen wurde Müll einfach in der Anlage abgestellt.
- Die vereinseigenen Mülleimer wurden für Grillmüll missbraucht.
- Im Umkreis der Anlage wurden vermehrt einzelne Mülltüten im Grünstreifen entsorgt.
2. Was gilt
- Jeder nimmt seinen Müll (Grillmüll, Verpackungen, Hausmüll) selbst mit nach Hause.
- Die aufgestellten Mülleimer dienen ausschließlich der Allgemeinheit für Kleinabfälle wie Hundekotbeutel – nicht für Grill- oder Haushaltsmüll.
- Kein Abstellen und kein Zwischenlagern von Müll auf dem Vereinsgelände.
- Keine Müllentsorgung im Grünstreifen oder in der Umgebung der Anlage.
3. Konsequenzen
- Wer beim unerlaubten Entsorgen erwischt wird, erhält eine Abmahnung.
- Der verursachte Müll muss anschließend selbst ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wir bitten alle Gartenfreunde, sich daran zu halten und unsere Anlage sowie deren Umgebung sauber zu halten.
Euer Vorstand
21.02.26 Aktuelles aus dem Gartenverein
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
der Frühling steht vor der Tür und die neue Gartensaison beginnt. Die wichtigsten Informationen wurden Dem Google Kalender hinzugefügt. Die Termine für die Gemenischaftsstunden sind ab sofort im Kalender / Aushang verfügbar.
Wichtige Hinweise:
- Wasseranschluss wird ab 14.03.2026 wieder aktiviert
- Jahresbeitrag bitte bis 25.02.206 überweisen
Wir wünschen allen eine erfolgreiche Gartensaison!
Euer Vorstand
24.01.26 Adressänderung bei Umzug
Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
bei einem Umzug sind Sie verpflichtet, dem Vorstand unverzüglich Ihre neue Anschrift mitzuteilen.
Nur so können wir:
- offizielle Schreiben korrekt zustellen
- vertragliche und vereinsrechtliche Pflichten erfüllen
- unnötige Rückläufer und Kosten vermeiden
Bitte melden Sie jede Adressänderung umgehend schriftlich.
Vielen Dank für Eure Mitwirkung!
Euer Vorstand
P.S. Alle Rechnungen wurden anfang des Jahres versendet. Wer keine Rechnung erhalten hat, sollte sich unverzüglich melden!
